Rechtliche Gleichstellung von öffentlicher und privater Spitex

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Der Bundesrat hat den Bericht zur rechtlichen Gleichstellung von öffentlichen und privaten Spitex-Organisationen im Mai vorgelegt. Der Bericht zeigt auf, wo es Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Organisationen gibt. Kernpunkt liegt aus unserer Sicht in der Finanzierung von Pflegeleistungen.

Die private Care AG kennt seine Erfolgsfaktoren: Es sind die positive Grundhaltung gegenüber ihren Kundinnen und Kunden, die individuelle Pflege und Erfüllung von Bedürfnissen sowie das Anliegen für Selbstbestimmtheit und hohe Lebensqualität zu Hause einzustehen.

Doch neben den Alleinstellungsmerkmalen jedes Unternehmens gibt es Unterschiede zwischen den beiden Organisationstypen der öffentlichen und privaten Spitex, vor allem in der Finanzierung von Pflegeleistungen ist eine Ungleichbehandlung feststellbar.

Der Bundesrat stellt fest, dass in der Zulassung von Leistungserbringern und bei den Qualitätsanforderungen zwischen der öffentlichen und privaten Spitex nicht unterschieden wird. Eine Gleichbehandlung ist somit gewährleistet. Auch in Bezug auf die Anstellungsbedingungen sowie die Aus- und Weiterbildung der Angestellten wurden keine Ungleichbehandlungen festgestellt.

Eine potenzielle Ungleichbehandlung besteht im Bereich der Finanzierung von Pflegeleistungen bei Krankheit. Der Grund liegt darin, dass die Restfinanzierung der Leistungen durch die Kantone geregelt wird, welche diese unterschiedlich umsetzen. Diese Situation wurde vom Bund erkannt. Jetzt besteht Handlungsbedarf.

Zum Bericht des Bundesrates «Rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex».

Bericht_Rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex_D (1)

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